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Kfz-Gutachter | Kfz-Gutachten | München | Unfallschaden | Wertgutachten | Oldtimer-Gutachten | Schadensbewertung
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| Kfz-Sachverständiger Dipl. Ing. (FH) Sven Höttges | Nailastr. 2 | 81737 München | Telefon: 089/6013061 | freecall 0800HOETTGES |
| Unfallschaden | Bagatellschaden | Wertminderung | Reparaturschaden | Totalschaden | Wiederbeschaffungswert | Restwert | fiktive Abrechnung | Gutachter selbst auswählen | Wer bezahlt die Begutachtung | Nutzungsausfallentschädigung Wiederbeschaffungswert = Händlerverkaufswert Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Preis, der aufgewendet werden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Der Wiederbeschaffungswert ist zum Zeitpunkt des Unfalls beim seriösen Gebrauchtwagenhandel zu ermitteln, da unabhängig vom Fahrzeugalter hohe Ansprüche an die Käufersicherheit zu stellen sind. Der Wiederbeschaffungswert entspricht also unter keinen Umständen dem günstigsten Fahrzeugangebot. Ein vergleichbares Fahrzeug sollte stets die gleichen Eckdaten aufweisen und keine unklare Vorgeschichte haben. Achten Sie darauf, dass ein Händlerverkaufspreis eines tatsächlich mit Ihrem Exemplar vergleichbaren Fahrzeuges ermittelt wird. Reparatur- bzw. Restaurationskosten können den Wiederbeschaffungswert deutlich beeinflussen. Heben Sie deshalb Reparaturbelege immer auf und legen Sie diese dem Sachverständigen vor. In Sonderfällen, häufig bei Oldtimern, ist der Wiederbeschaffungswert dem Wiederherstellungswert gleichzusetzen Wichtig ist, dass das betreffende Fahrzeug oder ein vergleichbar beschaffenes Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert kurzfristig (innerhalb der Wiederbeschaffungsdauer) tatsächlich beschafft werden kann. Dabei sind auch regionale Einflüsse zu beachten. |